Verkehrsseminare
Fachschule Naumann
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Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung zu bringen. Der Nachweis kann ebenfalls erbracht werden durch eine mindestens fünfjährige leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt der IHK. Nach der Vorlage aussagefähiger Unterlagen ist sie berechtigt, ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber zu führen.
Güterkraftverkehr
Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens (ausgenommen
Taxen- und Mietwagenverkehr) erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung zu erbringen. Der Nachweis kann ebenfalls erbracht werden durch
eine mindestens fünfjährige leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr).
Die Bestätigung erfolgt durch die IHK.
Kraftomnibus
Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines
Taxi- und/oder Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung zu erbringen.
Der Nachweis kann ebenfalls erbracht werden durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen, die Taxi-/Mietwagenverkehr betreiben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. eine bestandene
Abschlussprüfung als: - Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr - Verkehrsfachwirt/-in
Taxi/Mietwagen
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