Gruppen
Seminare
Ferien
Seminare
Einzelschulung
Seminar -und
Prüfungstermine
Schnäppchen
Seminare
neu_verkehrsseminar009010.jpg neu_verkehrsseminar009009.jpg neu_verkehrsseminar009008.jpg neu_verkehrsseminar009007.jpg neu_verkehrsseminar009006.jpg
Verkehrsseminare
Fachschule Naumann
Tel. 02685 - 989 954 Fax 02685 - 989 792
Seminar für den Unternehmer im Güterkraftverkehr
neu_verkehrsseminar001004.jpg
Seminar für den Unternehmer im Taxi & Mietwagen Verkehr
neu_verkehrsseminar001005.jpg
Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines
Taxi- und/oder Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse verfügt.
 Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung zu erbringen.
Der Nachweis kann ebenfalls erbracht werden durch
eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen, die
Taxi-/Mietwagenverkehr betreiben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt
der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. eine bestandene
Abschlussprüfung als: - Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
Schwerpunkt: Personenverkehr - Verkehrsfachwirt/-in
neu_verkehrsseminar001006.jpg
Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens (ausgenommen
Taxen- und Mietwagenverkehr) erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung zu erbringen.
Der Nachweis kann ebenfalls erbracht werden durch
eine mindestens fünfjährige leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des
Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr).
Die Bestätigung erfolgt durch die IHK.
Seminar für den Unternehmer im Kraftomnibusverkehr
Firma
neu_verkehrsseminar009002.jpg
Produkte
neu_verkehrsseminar009001.jpg
© Stefan Naumann
Quelle Fahrschule Kiry
Orientierungsrahmen IHK
Orientierungsrahmen IHK
Orientierungsrahmen IHK
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung
zu bringen. Der Nachweis kann ebenfalls erbracht werden durch eine
mindestens fünfjährige leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den
maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende der Tätigkeit
darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt der IHK. Nach der Vorlage aussagefähiger Unterlagen ist sie berechtigt, ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber zu führen.